Folgende Voraussetzungen muss der Jugendliche erfüllen um die gesetzlichen Vorteile des Freiwilligendienstes zu nutzen:
- nicht mehr schulpflichtig sein
- zu Anfang des Freiwilligendienstes noch nicht 30 Jahre alt sein
- einen gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg haben
- als Freiwilliger beim Nationalen Jugenddienst (SNJ) eingeschrieben sein
